BEAUTYPASS
Nach dem endgültigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation ( MDR ), Europäische Verordnung für Medizinprodukte, sind Behandler verpflichtet ihren Patienten nach einer Behandlung mit implantierbaren Medizinprodukten der Klasse 3 – etwa Dermal Filler oder Fadenlifting Produkten – einen Implantats bzw. Beautypass auszustellen. Dieser Pass enthält alle relevanten Informationen zur Behandlung und dem verwendeten Produkt.